Der Start des neuen Förderprogramms „Streuobst für alle!“ wurde am 7. Oktober 2022 durch Frau Staatsministerin Michaela Kaniber bekanntgegeben.
Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
Die Antragsstellung ist digital bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung möglich.
Kommunen, Vereine und Verbände sind die zentralen Akteure im Streuobstpakt und wichtige Multiplikatoren. Bei „Streuobst für alle!“ übernehmen sie als Antragssteller zudem eine Bündelungsfunktion. Das heißt, sie können die Bäume kostenlos auch an Privatpersonen und Landwirte weitergeben.
Nähere Informationen über „Streuobst für alle!“ und den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Website Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter „Streuobstpakt - Förderprogramm Streuobst für alle!“
Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V. hat zudem folgende Sortenempfehlung für Bayern erarbeitet.